1 Allgemeine Angaben
Die Jahresrechnung der Swisscom AG, der Muttergesellschaft des Swisscom Konzerns, entspricht dem schweizerischen Gesetz.
2 Eventualverbindlichkeiten
Am 31. Dezember 2013 bestehen Garantieverpflichtungen für Konzerngesellschaften zugunstenDritter von CHF 142 Millionen (Vorjahr CHF 308 Millionen).
3 Brandversicherungswerte der Sachanlagen
Die Brandversicherungswerte der Sachanlagen entsprechen in der Regel ihrem Wiederbeschaffungs- oder Neuwert.
4 Verbindlichkeiten gegenüber Vorsorgeeinrichtungen
Am 31. Dezember 2013 haben wie im Vorjahr keine Verbindlichkeiten gegenüber Vorsorgeeinrichtungen bestanden.
5 Ausgegebene Anleihensobligationen
Die Beträge, Zinssätze und Fälligkeiten der von der Swisscom AG ausgegebenen Anleihensobligationen setzen sich wie folgt zusammen:
6 Eigene Aktien
Die Swisscom AG bilanziert eigene Aktien separat unter den Vermögenswerten und bildet im gleichen Umfang eine Reserve für eigene Aktien im Eigenkapital. Die Bilanzierung erfolgt zum tieferen Wert aus Anschaffungs- oder Marktwert. Bestand und Transaktionen mit eigenen Aktien sind in Erläuterung 31 des Anhangs der Konzernrechnung dargestellt.
7 Eigenkapital
Die Anzahl ausgegebener Aktien sowie das Eigenkapital der Swisscom AG haben sich wie folgt verändert:
Die Swisscom AG ist eine Holdinggesellschaft nach Schweizer Recht. Gemäss den aktienrechtlichen Gewinnverwendungsvorschriften können Holdinggesellschaften das Aktienkapital und Zuweisungen in die allgemeine Reserve in Höhe von 20% des Aktienkapitals sowie die Reserve für eigene Aktien nicht ausschütten. Am 31. Dezember 2013 haben die ausschüttbaren Reserven CHF 4’180 Millionen betragen. Eine Dividendenzahlung muss vom Verwaltungsrat beantragt und von der Generalversammlung genehmigt werden.
8 Bedeutende Aktionäre
Am 31. Dezember 2013 hält die Schweizerische Eidgenossenschaft (Bund) als Mehrheitsaktionärin 51,2% (Vorjahr 56,8%) der ausgegebenen Aktien der Swisscom AG. Das Telekommunikationsunternehmungsgesetz (TUG) schreibt vor, dass der Bund die Kapital- und Stimmenmehrheit an der Swisscom AG halten muss.
9 Beteiligungen und Verbuchung Gewinnausschüttung von Tochtergesellschaften
Die Beteiligungen werden zum Anschaffungswert abzüglich notwendiger Wertberichtigungen bilanziert. Sofern die Generalversammlungen der Tochtergesellschaften die Dividendenausschüttung vor der Genehmigung der Jahresrechnung der Swisscom AG durch den Verwaltungsrat genehmigen, werden die entsprechenden Gewinnausschüttungen bei der Swisscom AG vorgezogen erfasst. Eine Liste mit den direkt und indirekt gehaltenen Beteiligungen der Swisscom AG ist in Erläuterung 41 des Anhangs der Konzernrechnung enthalten.
10 Nicht frei verfügbare Vermögenswerte
Am 31. Dezember 2013 konnte über finanzielle Vermögenswerte in der Höhe von CHF 92 Millionen nicht frei verfügt werden (Vorjahr CHF 93 Millionen). Diese Vermögenswerte dienen zur Sicherstellung von Verpflichtungen aus Bankkrediten.
11 Angaben über die Durchführung einer Risikobeurteilung
Die Swisscom AG ist vollumfänglich in den Risikobeurteilungsprozess des Swisscom Konzerns integriert. Dieser konzernweite Risikobeurteilungsprozess berücksichtigt Art und Umfang der Geschäftstätigkeiten und der spezifischen Risiken der Swisscom AG. Siehe Erläuterung 39 des Anhangs zur Konzernrechnung.
12 Nettoauflösung stille Reserven
2013 sind keine stille Reserven aufgelöst worden (Vorjahr CHF 4 Millionen).
13 Managementvergütungen
Vergütungen an Mitglieder des Verwaltungsrats
Das Vergütungssystem sieht ein Basishonorar zuzüglich Funktionszulagen und Sitzungsgelder vor. Es wird kein variabler Erfolgsanteil entrichtet. Das Basishonorar beträgt für den Präsidenten netto CHF 385’000 und für die übrigen Mitglieder des Verwaltungsrats netto CHF 120’000. Weiter werden Zusatzvergütungen für einzelne Funktionen ausgerichtet (Funktionszulage). Demnach hat jedes Mitglied der Ausschüsse Finanzen und Revision Anrecht auf eine Vergütung von unverändert netto CHF 10’000. In gleicher Höhe erhalten auch die Mitglieder des Ausschusses Kompensation eine Funktionszulage. Zusätzlich wird dem Vizepräsidenten und den Vorsitzenden der Ausschüsse Finanzen und Kompensation unverändert je eine Vergütung von netto CHF 20’000 ausgerichtet. Der Vorsitzende des Ausschusses Revision erhält netto CHF 50’000. Der Bundesvertreter erhält netto CHF 40’000 für die speziellen Aufgaben seiner Funktion. Die Mitglieder allfälliger Ad-hoc-Ausschüsse erhalten keine Funktionszulage, aber Sitzungsgelder. Des Weiteren werden pro Tag netto CHF 1’250 und pro Halbtag netto CHF 750 Sitzungsgelder ausbezahlt. Die Abrechnung der Spesen erfolgt nach Aufwand. Es werden keine nennenswerten Dienst- und Sachleistungen entrichtet.
Die Mitglieder des Verwaltungsrats sind verpflichtet, 25% des Basishonorars plus Funktionszulage in Aktien zu beziehen, wobei Swisscom diesen in Aktien zu investierenden Betrag um 50% erhöht. Damit erfolgt die Vergütung (ohne Sitzungsgelder) zu zwei Dritteln in bar und zu einem Drittel in Aktien. Für Mitglieder, die unterjährig eintreten, ausscheiden oder eine Funktion übernehmen beziehungsweise abgeben, kann die Höhe der Aktienbezugspflicht abweichen. Die Aktien werden zum Steuerwert zugeteilt, aufgerundet auf ganze Anzahl Aktien. Sie unterliegen einer Sperrfrist von drei Jahren. Die jeweils im April des Berichtsjahrs für das Berichtsjahr zugeteilten Aktien werden zum Marktwert per Stichtag der Zuteilung ausgewiesen. Im April 2013 sind den Mitgliedern des Verwaltungsrats insgesamt 1’667 Aktien (Vorjahr 1’927 Aktien) zum Steuerwert von CHF 371 (Vorjahr CHF 310) pro Aktie zugeteilt worden. Der Marktwert hat CHF 442 (Vorjahr CHF 361) pro Aktie betragen.
Ab 2013 sind die Mitglieder des Verwaltungsrats neu verpflichtet, einen Mindestaktienbesitz in der Höhe eines Jahreslohns (Basishonorar plus Funktionszulage) zu halten. Für den Aufbau der vorgegebenen Aktienposition haben die Verwaltungsratsmitglieder vier Jahre Zeit.
Betreffend Offenlegung von Dienst- und Sachleistungen sowie Spesen wird auf die steuerliche Betrachtung abgestellt. Daher sind in der ausgewiesenen Vergütung weder Dienst- und Sachleistungen noch Spesen aufgerechnet. Es sind keine Vergütungen an frühere Mitglieder des Verwaltungsrats ausgerichtet worden, die im Zusammenhang mit der früheren Tätigkeit als Organ der Gesellschaft stehen beziehungsweise nicht marktüblich sind. Swisscom übernimmt für die Mitglieder des Verwaltungsrats sämtliche Beiträge an die Sozialversicherungen, insbesondere für die Alters- und Hinterbliebenenversicherung sowie für die Arbeitslosenversicherung. Die ausgewiesenen Vergütungen an die Mitglieder des Verwaltungsrats enthalten die Beträge des Arbeitnehmers für Sozialversicherungsbeiträge. Die Beträge des Arbeitgebers sind separat ausgewiesen, aber in das Total der Vergütungen eingerechnet.
Vergütungen an Mitglieder der Konzernleitung
Die Vergütung der Konzernleitung besteht aus einem fixen Basislohn in bar, einem variablen Erfolgsanteil in bar und Aktien, Sach- und Zusatzleistungen (in erster Linie Geschäftsfahrzeug) sowie Altersvorsorgeleistungen. Darüber hinaus kann der Verwaltungsrat nach Ermessen ausserordentliche individuelle Leistungen mittels einer Prämie in bar oder in Aktien honorieren. Der variable Erfolgsanteil wird jeweils im Folgejahr nach Vorliegen der konsolidierten Jahresrechnung auf Basis der im Berichtsjahr festgelegten Ziele bestimmt und im April desselben Folgejahrs ausbezahlt. Im Berichtsjahr wurde das Vergütungssystem für die Konzernleitung angepasst. Es wurde zudem um die Verpflichtung erweitert, die Vorgabe hinsichtlich des Mindestaktienbesitzes einzuhalten. Um den Aufbau dieses Mindestaktienbesitzes zu unterstützen, erhalten die Konzernleitungsmitglieder neu die Möglichkeit, den variablen Erfolgsanteil zu einem höheren Anteil als bisher in Aktien zu beziehen. Mindestens 25% des variablen Erfolgsanteils werden in Swisscom Aktien ausbezahlt. Die Konzernleitungsmitglieder können diesen Anteil wahlweise bis auf 50% erhöhen. Der restliche Erfolgsanteil wird in bar ausbezahlt. Die Wahl des Aktienanteils muss vor Ablauf des Berichtsjahrs, spätestens im November nach Publikation der dritten Quartalsergebnisse, erfolgen. Die Auszahlung des variablen Erfolgsanteils ist zudem im Berichtsjahr neu bei 130% (bislang 200%) des Zielerfolgsanteils plafoniert worden. Zwei Konzernleitungsmitglieder erhalten zusätzlich einen bestimmten Teil des variablen Erfolgsanteils vollständig in Aktien. Dadurch beträgt deren Aktienanteil insgesamt mindestens 34% und maximal 57%. Im Berichtsjahr wurde Urs Schaeppi für seine zusätzlichen Leistungen in der Funktion als CEO ad interim eine Prämie für ausserordentliche individuelle Leistungen zugesprochen. Die Aktien werden zum Steuerwert, aufgerundet auf ganze Anzahl Aktien, zugeteilt und sind drei Jahre für den Verkauf gesperrt. Die für das Berichtsjahr ausgewiesene aktienbasierte Vergütung wird zwecks Berücksichtigung der Differenz zwischen dem Marktwert und dem Steuerwert um den Faktor 1,19 erhöht. Der Marktwert bestimmt sich per Stichtag der Zuteilung. Die Zuteilung für das Berichtsjahr erfolgt im April 2014. Im April 2013 sind den Konzernleitungsmitgliedern des Vorjahrs für das Geschäftsjahr 2012 insgesamt 2’707 Aktien (2011: 3’170 Aktien) zum Steuerwert von CHF 371 (2011: CHF 310) pro Aktie zugeteilt worden. Der Marktwert hat CHF 442 (2011: CHF 361) betragen. Bezüglich der Offenlegung von Dienst- und Sachleistungen sowie Spesen wird auf die steuerliche Betrachtung abgestellt. In den ausgewiesenen Dienst- und Sachleistungen ist somit einzig ein Anteil am Geschäftsfahrzeug aufgerechnet. Die Kleinspesen werden auf der Basis einer von den Steuerbehörden genehmigten Pauschalregelung und die übrigen Spesen nach Aufwand ausgerichtet. Sie sind nicht in der Vergütung aufgerechnet. Die ausgewiesenen Vorsorgeleistungen (Aufwendungen, die Ansprüche auf Vorsorgeleistungen begründen oder erhöhen) umfassen sämtliche Spar-, Garantie- und Risikobeiträge des Arbeitgebers an die Vorsorgeeinrichtung. Darin enthalten ist auch die Prämie einer für Kadermitarbeitende in der Schweiz abgeschlossenen Todesfall-Risikozusatzversicherung.
Sämtliche Vergütungen sind in Anlehnung an die International Financial Reporting Standards (IFRS) periodengerecht abgegrenzt worden (Accrual Basis). Im Berichtsjahr sind zwei Mitglieder aus der Konzernleitung ausgeschieden. Die höchste Vergütung ist im Berichtsjahr an Urs Schaeppi, CEO ad interim bis zur Wahl als CEO im November, und im Vorjahr an Carsten Schloter, CEO Swisscom AG, ausbezahlt worden. Swisscom hat keiner von der Offenlegungspflicht betroffenen Person Bürgschaften, Garantieverpflichtungen, Pfandbestellungen zugunsten Dritter und andere Sicherheiten gewährt. Im Berichtsjahr sind keine Vergütungen an frühere Mitglieder der Konzernleitung ausgerichtet worden, die in einem Zusammenhang mit der früheren Tätigkeit als Organ der Gesellschaft stehen beziehungsweise nicht marktüblich sind.
Vergütungen an nahe stehende Personen
Nahe stehende Personen sind Ehepartner und Lebenspartner oder nahe Verwandte, die finanziell von der Organperson abhängig sind oder im gleichen Haushalt leben. Nahe stehend sind weiter übrige Personen, die finanziell von der Organperson abhängig sind, und Personen- oder Kapitalgesellschaften, die von der Organperson beherrscht werden oder auf die die Organperson einen massgeblichen Einfluss ausübt. Als nahe Verwandte gelten Eltern, Geschwister und Kinder. Es sind im Berichtsjahr keine nicht marktüblichen Vergütungen an Personen ausgerichtet worden, die den Mitgliedern des Verwaltungsrats und der Konzernleitung nahe stehen.
Darlehen und Kredite
Swisscom hat keine Sicherheiten, Darlehen, Vorschüsse und Kredite an gegenwärtige und an frühere Mitglieder des Verwaltungsrats und der Konzernleitung sowie diesen nahe stehende Personen gewährt. Sie hat auf keine Forderungen gegenüber diesen Personen verzichtet.
Weitere Angaben
Weitere Angaben zu den Managementvergütungen sind im Vergütungsbericht ab Seite 137 enthalten.
14 Beteiligungen der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Konzernleitung
Die nachstehende Tabelle zeigt die Anzahl an gesperrten und nicht gesperrten Aktien, die von den Mitgliedern des Verwaltungsrats und der Konzernleitung beziehungsweise von ihnen nahe stehenden Personen am 31. Dezember 2013 und 2012 gehalten worden sind:
Der Stimmrechtsanteil übersteigt bei keiner offenlegungspflichtigen Person 0,1% des Aktienkapitals.