Entscheidkompetenzen

Aufgabenteilung zwischen dem Verwaltungsrat und dem Ausschuss Kompensation

Der Verwaltungsrat genehmigt die Personal- und Vergütungspolitik für den Konzern sowie die allgemeinen Anstellungsbedingungen der Konzernleitungsmitglieder. Zudem legt er die Vergütungen der einzelnen Verwaltungsratsmitglieder und des CEO sowie die Gesamtvergütung der Konzernleitung fest. Der Ausschuss Kompensation behandelt Verwaltungsratsgeschäfte aus dem Bereich Vergütung, stellt dem Verwaltungsrat entsprechende Anträge und entscheidet im Rahmen der genehmigten Gesamtvergütungssumme in eigener Kompetenz über die Vergütung der einzelnen Konzernleitungsmitglieder (ohne CEO). Der CEO und die übrigen Mitglieder der Konzernleitung haben kein Teilnahmerecht an Sitzungen, an denen über ihre Vergütung beraten beziehungsweise entschieden wird. Die entsprechenden Entscheidungskompetenzen sind im Organisationsreglement des Verwaltungsrats und im Reglement des Ausschusses Kompensation geregelt, die in ihrer jeweils gültigen Fassung auf der Webseite von Swisscom unter «Grundsätze» abrufbar sind. Dort kann zusätzlich auf inzwischen revidierte oder ausser Kraft gesetzte Dokumente zugegriffen werden.

Siehe unter

Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Aufgabenteilung zwischen dem Verwaltungsrat und dem Ausschuss Kompensation.


Gegenstand
  Ausschuss
Kompensation
 
Verwaltungsrat
Personal- und Vergütungspolitik     G 1
Allgemeine Anstellungsbedingungen der Konzernleitung   A 2   G
Richtlinie variabler Erfolgsanteil der Konzernleitung   A   G
Aktien- und Erfolgsbeteiligungsprogramme des Konzerns   A   G
Vergütungskonzept des Verwaltungsrats   A   G
Vergütung des Verwaltungsrats   A   G
Festlegung der Incentivierungsziele   A   G
Vergütung des CEO Swisscom AG   A   G
Gesamtvergütung der Konzernleitung   A   G
Vergütung der einzelnen Mitglieder der Konzernleitung (ohne CEO)   G 3  
1 G steht für Genehmigung.
2 A steht für Antrag.
3 Im Rahmen der vom Verwaltungsrat festgelegten Gesamtvergütung.

Zusammensetzung und Arbeitsweise des Ausschusses Kompensation

Der Ausschuss Kompensation steht unter der Leitung des Vizepräsidenten des Verwaltungsrats. Er wird durch die Vorsitzenden der Ausschüsse Finanzen und Revision sowie durch den Bundesvertreter ergänzt. Der Präsident des Verwaltungsrats nimmt ohne Stimmrecht Einsitz im Ausschuss. Der CEO und der Chief Personnel Officer (CPO) nehmen beratend an den Sitzungen teil. Traktanden, die ausschliesslich den Verwaltungsrat oder den CEO und CPO betreffen, werden unter Ausschluss des CEO und CPO behandelt. Zu den Sitzungen können andere Mitglieder des Verwaltungsrats, Mitglieder der Revisionsstelle oder Fachspezialisten mit beratender Stimme beigezogen werden. Über die Sitzungen wird ein Protokoll geführt. Der Vor sitzende erstattet dem Verwaltungsrat jeweils anlässlich der nächstfolgenden Verwaltungsrats sitzung mündlich Bericht über die Tätigkeit des Ausschusses.

Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die personelle Zusammensetzung des Ausschusses, die Sitzungen, Telefonkonferenzen und Zirkulationsbeschlüsse im 2013 sowie die Teilnahme der einzelnen Mitglieder:

    Sitzungen   Telefonkonferenzen   Zirkulationsbeschlüsse
Total   4    
Durchschnittliche Dauer (in Std.)   1:35    
Teilnahme:            
Richard Roy, Vorsitzender   4    
Torsten G. Kreindl   4    
Theophil Schlatter   4    
Hans Werder   4    
Hansueli Loosli 1   4    
Barbara Frei 2   4    
1 Teilnahme ohne Stimmrecht.
2 Teilnahme im Jahr 2013 als Gast ohne Stimmrecht.