Grundsätze
Das Vergütungssystem für die Verwaltungsratsmitglieder ist darauf angelegt, erfahrene und motivierte Personen für die Wahrnehmung einer Verwaltungsratsfunktion gewinnen und halten zu können. Es zielt zudem darauf ab, die Interessen der Verwaltungsratsmitglieder auf diejenigen der Aktionäre auszurichten. Die Vergütung trägt der Verantwortung und dem Tätigkeitsumfang der Verwaltungsrats mitglieder Rechnung und steht in angemessener Relation zur marktüblichen Vergütung für vergleichbare Funktionen.
Die Vergütung besteht aus einem funktionsabhängigen Verwaltungsratshonorar, das sich aus einem Basishonorar und einer Funktionszulage zusammensetzt, und Sitzungsgeldern. Es wird kein variabler Erfolgsanteil entrichtet. Die Verwaltungsratsmitglieder sind verpflichtet, einen Teil ihres Honorars in Aktien zu beziehen und die im Berichtsjahr neu eingeführten Vorgaben zum Mindestaktienbesitz einzuhalten. Damit sind sie direkt an der finanziellen Wertentwicklung der Swisscom Aktie beteiligt.
Die Vergütung wird jährlich im Dezember für das Folgejahr auf ihre Angemessenheit überprüft. Im Dezember 2012 hat der Verwaltungsrat beschlossen, die Vergütung für das Geschäftsjahr 2013 unverändert zu belassen. Der Verwaltungsrat beurteilte die Angemessenheit der Vergütung im Rahmen eines Ermessensentscheides. Dabei hat er sich auf folgende Benchmarks gestützt: die Vergütungsstudie der 30 im Swiss Leader Index (SLI) kotierten Unternehmen zum Geschäftsjahr 2011, die vom auf Management-Vergütungsfragen spezialisierten Beratungsunternehmen Towers Watson durchgeführt wurde, sowie die öffentlich zugängliche, von ethos erstellte Studie über die Vergütung der Führungskräfte der 48 grössten in der Schweiz kotierten Unternehmen (SMI und SMIM) im Geschäftsjahr 2011.
Vergütungselemente
Funktionsabhängiges Verwaltungsratshonorar
Das Basishonorar beträgt für den Präsidenten netto CHF 385’000 und für die übrigen Mitglieder des Verwaltungsrats netto CHF 120’000. Für einzelne Funktionen werden Zusatzvergütungen ausgerichtet (Funktionszulage). Demnach hat jedes Mitglied der ständigen Ausschüsse Finanzen, Revision und Kompensation Anrecht auf eine Vergütung von netto CHF 10’000. Zusätzlich wird dem Vizepräsidenten und den Vor sitzenden der Ausschüsse Finanzen und Kompensation je eine Vergütung von netto CHF 20’000 ausgerichtet. Der Vorsitzende des Ausschusses Revision erhält netto CHF 50’000. Der Bundesvertreter erhält netto CHF 40’000 für die speziellen Aufgaben seiner Funktion. Die Mitglieder allfälliger Ad-hoc-Ausschüsse erhalten keine Funktionszulage.
Die Mitglieder des Verwaltungsrats sind unter dem «Management Incentive Plan» verpflichtet, 25% des Basishonorars plus Funktionszulage in Aktien zu beziehen, wobei Swisscom diesen in Aktien zu investierenden Betrag um 50% erhöht. Damit erfolgt die Vergütung (ohne Sitzungsgelder) zu zwei Dritteln in bar und zu einem Drittel in Aktien. Für Mitglieder, die unterjährig eintreten, ausscheiden oder eine Funktion übernehmen beziehungsweise abgeben, kann die Höhe der Aktien bezugspflicht abweichen. Die Aktien werden zum Steuerwert zugeteilt, aufgerundet auf ganze Anzahl Aktien. Sie unterliegen einer Sperrfrist von drei Jahren. Die jeweils im April des Berichtsjahres für das Berichtsjahr zugeteilten Aktien werden zum Marktwert per Stichtag der Zuteilung ausgewiesen. Weitere Informationen zum Management Incentive Plan finden sich in der Erläuterung 11 im Anhang zur Konzernrechnung. Im April 2013 sind den Mitgliedern des Verwaltungsrats insgesamt 1’667 Aktien (Vorjahr 1’927 Aktien) zum Steuerwert von CHF 371 (Vorjahr CHF 310) pro Aktie zugeteilt worden. Der Marktwert hat CHF 442 (Vorjahr CHF 361) pro Aktie betragen.
Sitzungsgelder
Für Sitzungen werden pro Tag netto CHF 1’250 und pro Halbtag netto CHF 750 ausbezahlt.
Vorsorge- und Zusatzleistungen
Swisscom übernimmt für die Mitglieder des Verwaltungsrats sämtliche Beiträge an die Sozialver sicherungen (SV), insbesondere für die Alters- und Hinterbliebenenversicherung sowie die Arbeits losenversicherung. Die ausgewiesenen Vergütungen an die Mitglieder des Verwaltungsrats enthalten die Beträge des Arbeitsnehmers für Sozialversicherungsbeiträge. Die Beträge des Arbeitgebers sind separat ausgewiesen, aber in das Total der Vergütungen eingerechnet.
Für die Offenlegung von Dienst- und Sachleistungen sowie Spesen wird auf die steuerliche Betrachtung abgestellt. Es werden keine nennens werten Dienst- und Sachleistungen entrichtet. Die Abrechnung der Spesen erfolgt nach Aufwand. Daher sind in der ausgewiesenen Vergütung weder Dienst- und Sach leistungen noch Spesen aufgerechnet.
Gesamtvergütung
Die folgenden Tabellen zeigen individuell die gesamte Vergütung des Verwaltungsrats für die Geschäftsjahre 2013 und 2012, jeweils nach einzelnen Komponenten aufgeschlüsselt. Die höhere Vergütung im 2013 ist durch die veränderte Zuteilung von Funktionen in Ausschüssen im 2012 und eine grössere Anzahl von Sitzungen im 2013 begründet.